Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Führerschein: Erfahrung macht den Meister

28.05.2009 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bild Presseartikel

„Zweite Ausbildungsphase“ verkürzt die Probezeit

Zwei Jahre Probezeit: Fahranfänger müssen in dieser Bewährungsphase beweisen, dass sie als Verkehrsteilnehmer keine Gefahr für sich und andere darstellen. Damit reagierte der Gesetzgeber bereits Mitte der 80er Jahre auf die hohen Unfallquoten bei jungen Fahrern. Wer den Führerschein auf Probe hat, muss besonders aufpassen: Bereits bei einem A-Verstoß (z.B. eine rote Ampel überfahren oder deutlich überhöhte Geschwindigkeit) verdoppelt sich die Frist und eine teure Nachschulung steht ins Haus. Bei weiteren Verstößen kann der Führerschein dann ganz schnell wieder weg sein.

Doch es geht auch anders. In den meisten Bundesländern kann die Probezeit durch Teilnahme an einem Fortbildungsseminar für Fahranfänger, abgekürzt FSF, um ein Jahr verkürzt werden. Holger Marenbach von der Fahrschule „Fahrschule Marenbach“ hat mit diesem Modell bereits gute Erfahrungen gemacht. „Teilnehmer müssen den Führerschein der Klasse B seit mindestens sechs Monaten besitzen und damit schon einige Erfahrung im Straßenverkehr gesammelt haben“, so der Fahrlehrer. „Deshalb kann mit ihnen auf einem ganz anderen Niveau gearbeitet werden als mit Fahrschülern vor der Führerscheinprüfung.“

Die sogenannte „zweite Ausbildungsphase“ soll zu einer bewussten Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten im Straßenverkehr führen und die Fahrtechnik weiter verbessern. Zu diesem Zweck gibt es abwechselnde Gruppensitzungen, bei denen die Teilnehmer sich auch untereinander austauschen können, und Übungsfahrten inklusive Sicherheitstraining.

Das Modell existiert seit 2004 und wird von den meisten Bundesländern unterstützt. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beteiligen sich nicht. „In diesen Ländern haben Fahranfänger leider keine Chance, ihre Probezeit zu verkürzen“, so Holger Marenbach. „Denn selbst, wenn sie das Seminar in einem anderen Bundesland belegen, würde es von den heimischen Behörden nicht anerkannt.“

Allen anderen Fahranfängern steht die Möglichkeit offen, schneller an die unbegrenzte Fahrerlaubnis zu kommen. Auch wenn die Probezeit wegen Fehlverhaltens bereits auf vier Jahre verdoppelt wurde, kann man sie so wieder um ein Jahr verkürzen. Das FSF wird von Fahrschulen wie der Fahrschule Marenbach angeboten, die sich für diese Fortbildung speziell qualifiziert haben. „Es lohnt sich übrigens, bei seiner KfZ-Versicherung nachzufragen“, rät Holger Marenbach. „Manche bieten FSF-Teilnehmern günstigere Tarife an.“

Weitere Tipps und Infos erteilt der engagierte Fahrlehrer allen Interessierten gern unter der Durchwahl 026818032001 oder direkt in die Fahrschule: 57610 Altenkirchen, Siegener Straße 53.

Zurück zu den News